Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "C`EST LA VIE" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende

BESCHLÜSSE

gefasst:

  1. Das Pferd "C`EST LA VIE" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 199, Prix Degas, gelaufen in Wien-Krieau am 17.05.2018 (RP 1. Platz - € 1.184,--) disqualifiziert.
  1. Das Pferd "C`EST LA VIE" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Trainer F. Konlechner erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot Fahrverbot vom 02.07.2018 bis einschließlich 22.07.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik in Verbindung mit den Fällen „Glamour Dancing“ und „Super Hall“).
  1. Von Trainer F. Konlechner (Verantwortlicher im Sinnes des ÖTR) sind Aufwand- und Verfahrenskosten in Höhe von € 1.500,-- (eintausendfünfhundert) zu bezahlen. Weitere Beschlüsse bzw. Anordnungen werden nicht getroffen.
  1. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Fordham / GB bzw. die Auswertung AR201804622 der Deutschen Sporthochschule Köln trägt Herr F. Konlechner.
  1. Weiter wird das Pferd „C`EST LA VIE“ in folgenden Rennen disqualifiziert: Rennen Nr. 219        27.05.2018 Krieau                          
  1. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.

Nach Ansicht der Kommission ist Hrn. Konlechner keine Schuld an diesem Dopingfall vorzuwerfen, wodurch – außer dem Erlag der Aufwands- und Verfahrenskosten - keine weiteren Strafen verfügt werden.