Aufgrund der ab 7.12.2020 geltenden Änderung zur Covid-19 Notmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 2) teilt der WTV mit, dass das Betreten der Trabrennbahn Krieau zu Trainingszwecken für nicht am Trabrennplatz Krieau stationierte Pferde ab sofort auch wieder für Amateurfahrer gestattet ist. Das Erfordernis einer vorherigen Anmeldung bleibt unverändert aufrecht. Die Verordnung ist vorerst bis 6.1.2021 befristet.

 

Dr. Peter Truzla

Präsident