Die Tribüne wird um 12:30 Uhr geöffnet. Gemäß dem COVID19 Präventionskonzept ist der Eingang auf der Stadionseite (1) ausschließlich für den Zugang zum Tribünenvorplatz, dem Restaurant im Erdgeschoss sowie die Plätze im 1. Stock bestimmt. Zu den Logen im 2. Stock gelangt man nur über den Eingang hinter der Tribüne (2).

Plan Krieau

An den Eingängen erfolgt nach dem Ticketkauf eine Erfassung der Personendaten (Name, Mailadresse oder Telefonnummer). Um Wartezeiten zu verringern, bitten wir Sie das Kontaktdaten-Formular bereits ausgefüllt mitzubringen. Mit einer Reservierung ersparen Sie sich das Kontaktdaten-Formular und verkürzen zusätzlich die Wartezeit am Eingang.

Erforderlich ist eine Zuweisung zu den vorgeschriebenen fixen Sitzplätzen, an denen Sie sich bitte während des Renntages grundsätzlich aufhalten.

Eintritt erhalten alle jene Personen, die einen 3-G-Nachweis erbringen:

3Gs

Wer einen Test benötigt, kann diesen bspw. direkt neben dem Trabrennpark Krieau beim Stadion (Drive-in) oder beim Dusika-Stadion (Walk-in) durchführen lassen:

https://coronavirus.wien.gv.at/teststrasse-stadion/
https://coronavirus.wien.gv.at/teststrasse-ferry-dusika-stadion/

Gemäß der aktuell gültigen Vorschrift ist ein Abstand von mindestens zwei Metern gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, einzuhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen Innen- und Außenbereichen jederzeit verpflichtend (FFP2-Maske muss auch am zugewiesenen Sitzplatz dauerhaft getragen werden!) und darf nur zum Zweck der Konsumation abgenommen werden. Halten Sie sich bitte an die angegebene Höchstpersonenanzahl bei den Sanitäranlagen und Liften und beachten Sie die Aushänge zu den Hygienemaßnahmen. Sollten Sie sich während des Renntags nicht gut fühlen, wenden Sie sich an die anwesende Notärztin.

Jede(r) Einzelne trägt durch ihr/sein persönliches Verhalten dazu bei, dass wir auch weiterhin Renntage mit Besuchern durchführen können.

 

Regelungen im Stallbereich

Neben den vom WTV akkreditierten Personen haben nur jene Personen Zutritt zum Stallbereich, die im Zusammenhang mit einem startenden Pferd stehen und in einem Rennstall für die Abwicklung des Rennbetriebes unbedingt erforderlich sind. Die (zahlenmäßig limitierten) Namen dieser Personen sind vom verantwortlichen Trainer bis spätestens Donnerstag, 3.6., 12:00 Uhr schriftlich im Generalsekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden. Personen auf dieser Namensliste müssen sich mit einem Lichtbildausweis (Lizenz, Stallkarte etc.) ausweisen, andernfalls der Zutritt verweigert wird.

  • In den einzelnen Stallungen dürfen sich nie mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei Tätigkeiten, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Bitte beachten Sie die generelle Abstandsregel von 2 Metern am gesamten Gelände!
  • FFP2-Masken und Handdesinfektionsmittel können bei Bedarf bei der Meldestelle abgeholt werden.
  • Die in den Stallungen befindlichen Waschgelegenheiten und WC’s sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist durch die Stallmieter/Trainer sicherzustellen.
  • Ein Übergang von der Stallseite zum Richterturm ist nur Zwecks Vornahme der Siegerehrung bzw. nach Aufforderung der Rennleitung gestattet.

Änderungen durch das Wiener Wettengesetz

Bedingt durch das seit 1.1.2021 geltende Wiener Wettengesetz kommt es ab 6.6. zu folgenden Änderungen im Wettbetrieb des WTV:
  • Im 1. Obergeschoß der Tribüne und in den beiden kleinen Hallen beim Ziel und beim früheren Café Sulky gibt es keine Wettkassen mehr. Bitte benützen Sie die Wettkassen in den beiden großen Wetthallen.
  • Die Wettvermittlung an ausländische Veranstalter ist nicht mehr gestattet. Somit können Rennen in Deutschland, Frankreich und Schweden nicht mehr live aus der Krieau bewettet werden. Dies ist nur mehr über unsere Online-Wettpartner möglich.