Der WTV plant den Renntag am Samstag erneut mit geöffneter Tribüne für das Publikum im Erdgeschoss. Es wird ausschließlich der Eingang seitlich der Tribüne Richtung Stadion geöffnet (sog. Buchmachertor).
Durch die aktuelle Verordnung gilt für alle Personen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur vollständig geimpfte und genesene Personen Zutritt zum Gelände des WTV erhalten dürfen. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als Genesungsnachweis gelten. Jedem Besucher wird beim Eintritt ein Sitzplatz im Erdgeschoß des Tribünenhauses oder im Selbstbedienungsrestaurant zugewiesen.
Wir bitten Sie bis Freitag 18.2. 13 Uhr um Ihre Reservierung. Das sichert Ihnen Ihre Plätze und spart Zeit am Eingang, da dadurch die notwendige Kontaktdatenerfassung schon erfolgt ist. Das Reservierungsformular finden Sie bei den Besucher-Infos.

Andernfalls erfolgt eine Erfassung der Personendaten (Name, Mailadresse oder Telefonnummer) und die Tischzuweisung am Eingang. Das Kontaktdaten-Formular zum Vorabausfüllen finden Sie hier.

Alle Personen haben im Innenraum der Tribüne jederzeit eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maske darf lediglich an den Tischen sitzend, zum Konsum von Speisen und Getränken abgenommen werden.

Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7 (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit). Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet).  Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich. Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

Im Stallbereich haben neben den vom WTV akkreditierten Personen haben nur jene Personen Zutritt, die im Zusammenhang mit einem startenden Pferd stehen und in einem Rennstall für die Abwicklung des Rennbetriebes unbedingt erforderlich sind. Die (zahlenmäßig limitierten) Namen dieser Personen sind vom verantwortlichen Trainer bis spätestens Donnerstag, 17.2., 12:00 Uhr schriftlich im Generalsekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden.

Für die am Renntag Aktiven (Trainer, Berufsfahrer und Amateurfahrer) sowie das angemeldete Personal (Nachweis z.B. über Lohnzettel) gilt die 2,5G-Regel. Diese müssen vollständig geimpft oder genesen sein, oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. 

Der WTV ist behördlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben genau zu kontrollieren. Bitte halten Sie an den Eingängen Ihren Nachweis sowie einen Lichtbildausweis bereit. Nach erfolgter Kontrolle erhalten Sie ein Armband, das Ihre Zutrittsberechtigung am Gelände nachweist.

Wir danken für Ihr Verständnis!