Aus gegebenem Anlass definieren wir die, am 27.10.2017 in Kraft getretene, Regelung bzgl. der Startberechtigung ausländischer Pferde nun detailierter:

Ab 1.1.2018 sind in allen Rennen des WTV Pferde aller Länder startberechtigt, die mindestens eine Woche vor der Nennung auf Dauer nach Österreich eingeführt wurden und auf einer österreichischen Trainingsliste stehen, soferne die jeweils für das Rennen vorgesehene Maximalstarteranzahl mit österreichischen Pferden nicht erreicht wird.