Die Rennleitung des WTV hat in der Sitzung am 2.8.2017, entsprechend dem schriftlichen Ansuchen von Hrn. Strandquist vom 20.6.2017, folgenden Beschluss gefasst:
Es wird dem Ansuchen zugestimmt und somit wird Punkt 4.) zum Beschluss vom 8.9.2016 wie folgt abgeändert.
Trainer M. Strandquist wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 11.04.2016 bis einschließlich 28.04.2016 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 1.000,-- (eintausend) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn M. Strandquist bis 15.08.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass aus dieser Abänderung keine Präjudiz für eventuell weitere Fälle im Trabrennsport abgeleitet werden kann.