Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer, sowie den weiteren Mitglieder Karl Tordy und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "NAMIBIA" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende

BESCHLÜSSE

gefasst:

  • Das Pferd "NAMIBIA" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 102, Prix Jules Verne, gelaufen in Wien-Krieau am 11.04.2021 (1. Platz), disqualifiziert.
  • Das Pferd "NAMIBIA" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 17.05.2021 bis einschließlich 17.06.2021 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  • Trainer H. Blaha erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 17.05.2021 bis einschließlich 23.05.2021 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  • Besitzer Gerhard Weissenböck (Verantwortlicher gemäß § 83 (18) laut Trainingsliste vom 26.10.2020 – Pferd NAMIBIA – Standort 7361 Lutzmannsburg) wird gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.000,-- (dreitausend) bestraft. Außerdem wird Herr Gerhard Weissenböck gemäß § 111 ÖTR für den Zeitraum von 28.06.2021 bis einschließlich 26.09.2021 vom Rennbetrieb ausgeschlossen. Die Zentrale wird aufgefordert, eine Ausdehnung auf alle Bahnen Österreichs und den UET-Raum auszusprechen. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn G. Weissenböck bis 30.09.2022 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen in Österreich gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert etwaige weitere Sanktionen zu verhängen.
  • Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LCH, FR -91370 Verrieres le Buisson + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr G. Weissenböck.
  • Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn - Verein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in gleicher Frist zu retournieren.