Herpes Impfungen bitte in der "Zentrale" melden – verpflichtend vorgeschrieben ab 2022
Ab 1.1.2022 sind Herpes Impfungen vorgeschrieben, die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung (Abstand 21 bis max. 60 Tage) müssen zum Zeitpunkt eines geplanten Startes im Jahr 2022 bereits verabreicht sein.
Daher können ab sofort die Herpes Impfungen in der "Zentrale" gemeldet werden, dafür muss der jeweilige Pferdepass übermittelt oder in der Geschäftsstelle vorbei gebracht werden.
Pferde die bis 15.12.2021 die ersten beiden Herpes-Impfungen noch nicht verabreicht bekommen haben (inkl. Meldung in der "Zentrale"), sind ab Jänner 2022 in ganz Österreich (A+B+C Bahnen) nicht startberechtigt.
Um die Startberechtigung wieder zu erlangen müssen die ersten beiden Herpes-Impfungen (Abstand 21 bis max. 60 Tage) verabreicht und die Meldung bei der "Zentrale" erfolgt sein.