Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy, sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "TRAFFIC LUX" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende

 

BESCHLÜSSE

 

gefasst:

 

  1. Das Pferd "TRAFFIC LUX" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 72, US-Ile of Capri bietet Amateurfahrer-WM von 24. bis 25.2. / Gewinnen ist BINGO! - Lauf (PMU Premium Race), gelaufen in Wien-Krieau am 09.02.2020 (1. Platz), disqualifiziert.
  1. Das Pferd "TRAFFIC LUX" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 23.05.2020 bis einschließlich 23.06.2020 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Trainer S. Fischer erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 25.05.2020 bis einschließlich 31.05.2020 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Besitzer / Fahrer M. Kovacevic (Verantwortlicher laut Trainingsliste vom 01.12.2019 – Pferd TRAFFIC LUX) wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 07.09.2020 bis einschließlich 25.10.2020 sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 2.500,-- (zweitausendfünfhundert) bestraft. Es wird der Antrag an die Zentrale für Traberzucht und Rennen gestellt – das Fahrverbot auf den ganzen UET Raum auszuweiten.

    Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn M. Kovacevic bis 25.10.2021 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen in Österreich gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert etwaige weitere Starterangaben zurückzuweisen.
  1. Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LGC Laboratory zu Fordham / GB Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB  + Auswertung der B – Probe im Laboratoire des Courses Hippiques, Verrieres / FR + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr M. Kovacevic.
  1. Weiter ergeht eine Sachverhaltsdarstellung an die Zentrale für Traberzucht und Rennen betreffend unkorrektes Führen der Trainingsliste bzw. mehrmaliges Verbringen von Pferden ins Ausland ohne entsprechende Papiere.
  1. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn - Verein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in gleicher Frist zu retournieren.